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   OLG Koblenz, 10.09.2008 - 1 U 1600/07   

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https://dejure.org/2008,15161
OLG Koblenz, 10.09.2008 - 1 U 1600/07 (https://dejure.org/2008,15161)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.2008 - 1 U 1600/07 (https://dejure.org/2008,15161)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 2008 - 1 U 1600/07 (https://dejure.org/2008,15161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur von Ansprüchen wegen Pflichtverletzungen bei der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrtgeräts

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur von Ansprüchen wegen Pflichtverletzungen bei der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrtgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99

    Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2008 - 1 U 1600/07
    Die streitgegenständliche Inanspruchnahme erfolge, im Unterschied zur Sachlage im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2001 - III ZR 394/99 - (BGHZ 147, 169 ff.), nicht aufgrund einer hoheitlichen Prüfungstätigkeit, sondern vielmehr aufgrund der Schlechterfüllung des zwischen den Parteien zustande gekommenen Werkvertrages.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 147, 169 ff = NVwZ 2002, 375 ff.; s. auch Wurm in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rn. 772; Reinert in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2007, § 839 Rn. 9), der sich der Senat angeschlossen hat, wird - im Einklang mit den für die als Prüfer oder Sachverständige der Technischen Überwachungsvereine tätig werdenden Personen aufgestellten Grundsätze - für Pflichtverletzungen, die im Rahmen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrtgeräts durch einen genehmigten Betrieb begangen werden, nach Amtshaftungsgrundsätzen gehaftet.

    Der Senat hat deutlich gemacht, dass er auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen durchaus eine - nach den soeben (unter 1.) dargestellten Grundsätzen allerdings auf die öffentliche Hand übergeleitete - haftungsbegründende Verantwortlichkeit des Beklagten erkannt hat (zur Regressfrage vgl. BGH NVwZ 2002, 375,377 a.E.; BGHZ 161, 6 ff.).

  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04

    Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2008 - 1 U 1600/07
    Der Senat hat deutlich gemacht, dass er auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen durchaus eine - nach den soeben (unter 1.) dargestellten Grundsätzen allerdings auf die öffentliche Hand übergeleitete - haftungsbegründende Verantwortlichkeit des Beklagten erkannt hat (zur Regressfrage vgl. BGH NVwZ 2002, 375,377 a.E.; BGHZ 161, 6 ff.).
  • OLG Hamm, 14.09.2021 - 27 U 84/20

    Ergebnis der Verhandlung über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem

    Für Pflichtverletzungen bei der Lufttüchtigkeitsprüfung von Fluggeräten sind daher die tätigen Sachverständigen und ihre Arbeitgeber nicht passivlegitimiert; richtiger Anspruchsgegner ist vielmehr der Bund als Anstellungskörperschaft (OLG Koblenz, Urteil vom 10. September 2008 - 1 U 1600/07, OLG-Report 2009, 363 = juris, Rn. 16).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18

    Schmerzensgeld, Luftfahrtunternehmen, Flugschule

    Der Annahme einer hoheitlichen Tätigkeit steht auch nicht entgegen, dass dem Sachverständigen der Prüfauftrag nicht von der Behörde, sondern von demjenigen erteilt worden ist, der von der zuständigen Behörde die Erteilung einer Genehmigung anstrebt (BGH a.a.O; OLG Koblenz, Urt. v. 10.09.2008 - 1 U 1600/07, juris-Rn. 14).
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